- Angelsportverein Lewitzrand e.V. -
 

Beitragsordnung


Beitragsordnung 2017
des Kreisanglerverbandes Parchim und Umgebung e.V.
(folgend KAV genannt)


1.Mitgliedsbeiträge:
1.1.Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Einzelmitglieder, in der auf der Jahreshauptversammlung des KAV beschlossenen Höhe, ohne besondere Aufforderung an die Kassierer der Anglergruppen des KAV bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr zu entrichten.
1.2.Der Angelverein ist berechtigt, zusätzlich zu den an den KAV und LAV abzuführenden Vereinsbeiträgen, einen durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Betrag zu kassieren. Dieser Betrag ist zweckgebunden entsprechend der Satzung des Angelvereins zu verwenden.
1.3.Der an den KAV und LAV abzuführende Mitgliedsbeitrag ist in dem auf die Kassierung folgenden Jahr durch den Schatzmeister des Angelvereins bis zum 31. Januar des Jahres an den KAV abzuführen. Es ist eine Mitgliederliste mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres beizufügen.
1.4.Ab 01.01.2017 gelten folgende Beitragssätze: für KAV Parchim
  • Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Halbzahler) zahlen: 60,00 € Jahresbeitrag
  • 10,00 €   Fischereiabgabemarke Amt Parchimer Umland
    8,00 €   Abgabe an den KAV Parchim
    19,00 €   Abgabe für den Angelverein

  • Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Vollzahler) zahlen: 110,00 € Jahresbeitrag
  • 10,00 €   Fischereiabgabemarke Amt Parchimer Umland
    19,00 €   Abgabe an den KAV Parchim
    16,00 €   Abgabe für den Angelverein
1.5.Ab dem 01.01.2017 werden Angelberechtigungen des LAV M/V e.V. wie folgt berechnet:
    Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 8,00 €
    Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr45,00 €
1.6.Ab dem 01.01.2020 gelten aufgrund der LAV-Beitragserhöhung für Mitglieder des ASV-Lewitzrand folgende Neuregelungen:
    Jahresbeiträge:
    Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Halbzahler)60,00 €
    Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr (Vollzahler)110,00 €
    Beschluss vom 29.10.2019
1.7.Die Beitragssätze des KAV und LAV werden dynamisch angepasst.

2.Aufnahmegebühren:
2.1.Die Aufnahme in den Angelverein ist gebührenpflichtig. Bei Genehmigung des Antrages auf Mitgliedschaft ist vom Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Dies gilt jedoch nicht für bis zum 31.12.2015 in der Angelgruppe Garwitz-Matzlow und Raduhn-Klinken organisierte Angler.
Zusätzlich ist für die Ausstellung des Sportfischerpasses eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Im Sportfischerpass wird die Vereinszugehörigkeit dokumentiert.
2.2.Bei Neuausstellung des Sportfischerpasses wegen Verlust, ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.
2.3.Im Sportfischerpass sind die Beitragsmarken als Nachweis für die Gültigkeit der Mitgliedschaft einzukleben.
2.4.Jedes Vereinsmitglied erhält die Satzung des Angelvereins.

3.Schlussbestimmungen:
2.1.Diese Beitragsordnung wurde am 19.02.2015 auf der Gründungsversammlung in Garwitz beschlossen und tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft.