1. | Mitgliedsbeiträge: |
1.1. | Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Einzelmitglieder, in der auf der Jahreshauptversammlung des KAV beschlossenen
Höhe, ohne besondere Aufforderung an die Kassierer der Anglergruppen des KAV bis zum 31. Dezember eines jeden
Jahres für das folgende Jahr zu entrichten. |
1.2. | Der Angelverein ist berechtigt, zusätzlich zu den an den KAV und LAV abzuführenden Vereinsbeiträgen,
einen durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Betrag zu kassieren. Dieser Betrag ist zweckgebunden
entsprechend der Satzung des Angelvereins zu verwenden. |
1.3. | Der an den KAV und LAV abzuführende Mitgliedsbeitrag ist in dem auf die Kassierung folgenden Jahr durch den
Schatzmeister des Angelvereins bis zum 31. Januar des Jahres an den KAV abzuführen. Es ist eine Mitgliederliste
mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres beizufügen. |
1.4. | Ab 01.01.2017 gelten folgende Beitragssätze: für KAV Parchim
- Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Halbzahler) zahlen: 60,00 € Jahresbeitrag
10,00 € | Fischereiabgabemarke Amt Parchimer Umland |
8,00 € | Abgabe an den KAV Parchim |
19,00 € | Abgabe für den Angelverein |
- Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Vollzahler) zahlen: 110,00 € Jahresbeitrag
10,00 € | Fischereiabgabemarke Amt Parchimer Umland |
19,00 € | Abgabe an den KAV Parchim |
16,00 € | Abgabe für den Angelverein |
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1.5. | Ab dem 01.01.2017 werden Angelberechtigungen des LAV M/V e.V. wie folgt berechnet:
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
8,00 € | |
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 45,00 € |
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1.6. | Ab dem 01.01.2020 gelten aufgrund der LAV-Beitragserhöhung für Mitglieder des ASV-Lewitzrand folgende Neuregelungen:
Jahresbeiträge: |
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Halbzahler) | 60,00 € | |
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr (Vollzahler) | 110,00 € |
Beschluss vom 29.10.2019 |
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1.7. | Die Beitragssätze des KAV und LAV werden dynamisch angepasst. |