| 1. | Mitgliedsbeiträge |
| 1.1. |
Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Einzelmitglieder, in der auf der Jahreshauptversammlung des KAV beschlossenen Höhe, ohne besondere Aufforderung an die Kassierer der Angelvereine des KAV bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr zu entrichten. |
| 1.2. |
Die Einnahmen per 31. Dezember entsprechend der Abs. 1.4. bis 1.4.2, sind durch die
Kassierer/Schatzmeister der Angelvereine bis zum 15. Januar, in dem auf die
Kassierung folgenden Jahr, an den Schatzmeister des KAV abzuführen.
Für die dem KAV angehörenden Angelvereine ist der 30.01. und der 30.09. des
laufenden Kalenderjahres verbindlich.
Die ordentlichen Mitglieder geben dem KAV bis zum 15.08. des Jahres ihren Bedarf an
Beitragsmarken und Angelerlaubnissen für das Folgejahr anhand der tatsächlichen
Mitgliederzahlen bekannt.
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| 1.3. |
Entsprechend der Beitragsordnung es Landesanglerverbandes M-V e.V. sind durch
den Vorstand des KAV die Mitgliedsbeiträge und die verkauften Angelberechtigungen
zu mindestens 70% des Rechnungsbetrages bis zum 15.03. und zu 100% bis zum
05.10. des laufenden Kalenderjahres an den LAV M-V e.V. abzuführen.
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| 1.3.1 |
Für die finanziellen Aufwendungen des KAV werden von diesem, je Mitglied in den
dem KAV angehörenden Angelvereinen, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
( Vollzahler ) mit Kreisumlage 5,00 € und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
( Halbzahler ) 4,00 € mit ordnungsgemäßer Abrechnung entsprechend
Punkt 1.3. einbehalten
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| 1.4. | Ab dem 01.01.2021 gelten für Mitglieder in den AV, folgende Beitragssätze
| Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 7,00 € | |
| Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 24,00 € |
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| 1.4.1 | Ab dem 01.01.2021 werden für Mitglieder in den AV, Angelberechtigungen
des LAV M-V e.V. wie folgt vergeben:
| Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 8,00 € | |
| Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 52,00 € |
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| 1.4.2. | Ab dem 01.01.2021 werden für Mitglieder in den AV, Angelberechtigungen für Salmoniden Gewässer des LAV M-V e.V. wie folgt vergeben:
| Jahresangelberechtigung | 52,00 € | |
| Tagesangelberechtigung | 18,00 € |
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| 1.4.3. | Für den Vertrieb von Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresangelberechtigungen
an Angler, die nicht Mitglied im KAV sind, gelten die Festlegungen des Landesanglerverbandes M-V e.V. (Gastkartenregelung)
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