- Angelsportverein Lewitzrand e.V. -
 

Beitragsordnung


Beitragsordnung 2024 bis 2026
des Kreisanglerverbandes Parchim und Umgebung e.V.
(folgend KAV genannt)


1.Mitgliedsbeiträge
1.1. Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Einzelmitglieder, in der auf der Jahreshauptversammlung des KAV beschlossenen Höhe, ohne besondere Aufforderung an die Kassierer der Angelvereine des KAV bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr zu entrichten.
1.2. Die Einnahmen per 31. Dezember entsprechend der Abs. 1.4. bis 1.4.2, sind durch die Kassierer/Schatzmeister der Angelvereine bis zum 15. Januar, in dem auf die Kassierung folgenden Jahr, an den Schatzmeister des KAV abzuführen. Für die dem KAV angehörenden Angelvereine ist der 30.01. und der 30.09. des laufenden Kalenderjahres verbindlich.

Die ordentlichen Mitglieder geben dem KAV bis zum 15.08. des Jahres ihren Bedarf an Beitragsmarken und Angelerlaubnissen für das Folgejahr anhand der tatsächlichen Mitgliederzahlen bekannt.
1.3. Entsprechend der Beitragsordnung es Landesanglerverbandes M-V e.V. sind durch den Vorstand des KAV die Mitgliedsbeiträge und die verkauften Angelberechtigungen zu mindestens 70% des Rechnungsbetrages bis zum 15.03. und zu 100% bis zum 05.10. des laufenden Kalenderjahres an den LAV M-V e.V. abzuführen.
1.3.1 Für die finanziellen Aufwendungen des KAV werden von diesem, je Mitglied in den dem KAV angehörenden Angelvereinen, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ( Vollzahler ) mit Kreisumlage 5,00 € und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ( Halbzahler ) 4,00 € mit ordnungsgemäßer Abrechnung entsprechend Punkt 1.3. einbehalten
1.4.Ab dem 01.01.2021 gelten für Mitglieder in den AV, folgende Beitragssätze
    Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr7,00 €
    Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr24,00 €
1.4.1Ab dem 01.01.2021 werden für Mitglieder in den AV, Angelberechtigungen des LAV M-V e.V. wie folgt vergeben:
    Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr8,00 €
    Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr52,00 €
1.4.2.Ab dem 01.01.2021 werden für Mitglieder in den AV, Angelberechtigungen für Salmoniden Gewässer des LAV M-V e.V. wie folgt vergeben:
    Jahresangelberechtigung52,00 €
    Tagesangelberechtigung18,00 €
1.4.3.Für den Vertrieb von Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresangelberechtigungen an Angler, die nicht Mitglied im KAV sind, gelten die Festlegungen des Landesanglerverbandes M-V e.V. (Gastkartenregelung)

2.Aufnahmegebühren
2.1. Eingetragene Vereine können die Mitgliedschaft im KAV beantragen.
Ihre Aufnahme erfolgt ohne Gebühr auf Beschluss des Vorstandes.

3.Sonderregelungen für Mitglieder des KAV (eingetragene Vereine)
3.1. Eingetragene Vereine, mit eigener Satzung, die Mitglied des Kreisanglerverbandes sind, treffen dieser Ordnung entsprechende eigene Regelungen in ihrer Beitragsordnung.
3.2. Die Festlegungen in den Punkten 1.2., 1.3. und 1.4. bis 1.4.3. dieser Ordnung sind auch für eingetragene Vereine verbindlich.
3.3. Für die Festlegungen in dem Punkt 2.1. dieser Ordnung, treffen eingetragene Vereine entsprechende eigene Regelungen in ihrer Beitragsordnung.

4.Schlussbestimmungen
Diese Beitragsordnung wurde am 27. September 2025 für die Jahre 2024, 2025 (Nachholung) und für das Jahr 2026 durch die heutige Verbandsdelegiertenkonferenz beschlossen.
Damit verlieren alle bisher getroffenen Festlegungen ihre Gültigkeit.

Parchim, den 27. September 2025
R. Bastrop
Vorsitzender
H. Rohde
Schriftführer



5.Downloads:
5.1.Aufnahmeantrag
5.2.Datenschutzerklärung